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   BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 10/90   

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BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 10/90 (https://dejure.org/1994,10774)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1994 - 10 RAr 10/90 (https://dejure.org/1994,10774)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1994 - 10 RAr 10/90 (https://dejure.org/1994,10774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Zahlung der Umlage für das Konkursausfallgeld (Kaug) - Verlust der Rechtsfähigkeit als öffentliche Körperschaft - Umfang der Verpflichtungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 20/79

    Verfassungsmäßigkeit des § 33b BVG

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 10/90
    Nicht maßgeblich ist die tatsächliche Unmöglichkeit eines Konkurses, dh die Frage, ob er praktisch vorkommt (vgl dazu BVerfG SozR 4100 § 186c Nr. 6; BSG, Vorlagebeschluß vom 17. September 1981, USK 81280; BVerfGE 64, 248 [BVerfG 28.06.1983 - 1 BvL 20/79] zu der teilweise wortgleichen parallelen Regelung des § 17 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 ).

    Es genügt nicht, daß die Zahlungsfähigkeit faktisch durch andere Absicherungen gewährleistet ist, etwa durch die staatliche Rechtsaufsicht im Bereich der mittleren Staatsverwaltung, durch das Recht, Beiträge, Gebühren oder Steuern zu erheben, durch eine staatliche Gewährträgerhaftung in einer Satzung oder durch gewohnheitsrechtliche Grundsätze (BSG, Vorlagebeschluß, USK 81280; BVerfGE 64, 248 [BVerfG 28.06.1983 - 1 BvL 20/79]).

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 10/90
    Mit Beschluß vom 5. Oktober 1993 - 1 BvL 34/81 - (BVerfG SozR 3-4100 § 186c Nr. 1) hat das BVerfG über die ihm vorgelegte Frage entschieden.

    Insbesondere hat der Gesetzgeber nicht das Willkürverbot verletzt (BVerfG SozR 3-4100 § 186c Nr. 1).

  • BSG, 09.12.1987 - 10 RKg 5/85

    Rechtshängiger Anspruch - Übergang auf anderen Verwaltungsträger -

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 10/90
    An die Stelle des ZwV ist im Wege der Rechts- und Funktionsnachfolge der Landkreis Kusel als Kläger getreten (vgl BSG SozR Nr. 3 zu § 168 SGG; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 14 = BSGE 62, 269; BSG SozR 4100 § 186c Nr. 7).
  • BSG, 23.04.1975 - 2 RU 227/74
    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 10/90
    Durch die Anwendung der irrevisiblen Normen wurde auch keine revisible Norm (BSGE 39, 252) verletzt.
  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79

    Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 10/90
    Wie das BVerfG jedoch (BVerfGE 60, 135 = NJW 82, 2859; BVerfG SozR 4100 § 186c Nr. 5) entschieden hat, hat die Neufassung des § 15 Nr. 3 EGZPO 1953 den in Art IV EGÄndGKO enthaltenen Vorbehalt zur landesrechtlichen Regelung in seinem ursprünglichen Umfang nicht berührt.
  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 44.83

    Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung und Konkursfähigkeit allgemeiner

    Auszug aus BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 10/90
    Auch eine erweiternde/analoge Auslegung kommt nicht in Betracht (BVerwGE 72, 212).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2004 - L 4 U 76/03

    Insolvenzgeldumlage durch Unfallversicherungsträger - wirksame Heranziehung einer

    Für den Ausschluss von der Umlagepflicht nach § 359 Abs. 2 S. 2 SGB III ist die rechtliche Unzulässigkeit der Insolvenz entscheidend, die tatsächliche Unmöglichkeit der Insolvenzes eines Unternehmen ist unerheblich (siehe zum Konkurzausfallgeld: BVerfG, Beschluss vom 13.12.1983, 2 BvL 13-15/82, SozR 4100 § 186c Nr. 6; BSG Urteil vom 27.09.1994, 10 Rar 10/90; Urteil vom 21.09.2000, B 11 AL 95/99 R, SozR 3-4100 § 186c Nr. 3 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 10.12.1981, 3 C 1.81, BVerwGE 64, 248; BT-Drucks. 7/2260 S. 3).

    Es genügt nicht, dass die Zahlungsfähigkeit faktisch durch andere Absicherungen, wie z.B. durch die staatliche Rechtsaufsicht im Bereich der mittleren Staatsverwaltung, eine staatliche Gewährträgerhaftung in einer Satzung oder durch gewohnheitsrechtliche Grundsätze (BVerwG, Urteil vom 10.12.1981, 3 C 1.81, BVerwGE 64, 248; BSG, Urteil vom 27.09.1994, 10 RAr 10/90), gesichert ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 4 (2) U 55/01

    Unfallkasse des Bundes an Stelle des Bundes als eigener Träger der

    Dies gilt sowohl für juristische Personen des Privatrechts wie auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts (BVerfG, Beschluss vom 13.12.1983, 2 BvL 13-15/82, SozR 4100 § 186c Nr. 6; BSG, Urteil vom 27.9.1994, 10 RAr 10/90; Urteil 21.9.2000, B 11 AL 95/99 R, SozR 3 - 4100 186c Nr. 3 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 10.12.1981, 3 C 1.81, BVerwGE 64, 248; BT-Drucks. 7/2260 S. 3).

    Es genügt nicht, dass die Zahlungsfähigkeit faktisch durch andere Absicherungen gewährleistet ist, wie z.B. durch die staatliche Rechtsaufsicht im Bereich der mittleren Staatsverwaltung, eine staatliche Gewährträgerhaftung in einer Satzung oder durch gewohnheitsrechtliche Grundsätze (BVerwG, Urteil vom 10.12.1981, 3 C 1.81, BVerwGE 64, 248; BSG, Urteil vom 27.9.1994, 10 RAr 10/90; Niesel, Arbeitsförderungsgesetz, § 186c Rdnr. 4; kritisch Gagel, Arbeitsförderungsgesetz, § 186c Rdnr. 5ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1999 - L 17 U 198/98

    Heranziehung einer juristischen Person des Privatrechts zur

    Da die Gesellschafter der Klägerin lediglich durch privat- bzw. öffentlich-rechtliche Verträge Absicherungen gegen einen möglichen Konkurs getroffen haben, fehlt es an einer gesetzlichen Sicherung i.S.d. § 186 c Abs. 2 Satz 2 2. Alt. AFG, da dieses die Absicherung durch ein Gesetz im formellen oder materiellen Sinne oder aufgrund eines solchen Gesetzes durch Rechtsverordnung meint (BSG Urt. v. 27.09.1994 - 10 RAr 10/90 -), und damit an einem Gleichstellungstatbestand, der eine analoge Anwendung dieser Bestimmung auf die Klägerin zuließe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 17 U 302/98

    Möglichkeit der Auferlegung von Mutwillenskosten; Verpflichtung zur Erhebung

    Hieran anknüpfend hat das BSG mit Urteil vom 27.09.1994 (10 RAr 10/90) entschieden, daß der rechtlichen Unzulässigkeit eines Konkurses nicht gleichstehe, wenn die Zahlungsunfähigkeit faktisch durch andere Absicherungen ausgeschlossen sei, etwa durch staatliche Rechtsaufsicht im Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung, durch das Recht Beiträge, Gebühren oder Steuern zu erheben, durch eine staatliche Gewährträgerhaftung in einer Satzung oder durch gewohnheitsrechtliche Grundsätze.
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